Vorsicht: Deadline für Abrechnung – 30.09.2021

Wenn Sie eine positive Förderungszusage erhalten haben, dann müssen Sie spätestens drei Monate ab der Inbetriebnahme und Zahlung abrechnen. Ausgenommen sind Abrechnungen, die bis 30. September 2021 vorgenommen werden.

Das bedeutet: Wenn eine geförderte Investition vor 30. Juni bezahlt und in Betrieb genommen wurde, dann bitte sofort über den AWS-Fördermanager abrechnen.

Erfolgt die Bezahlung und Inbetriebnahme nach dem 30. Juni haben sie drei Monate Zeit.

Pro Förderungsantrag kann nur eine Abrechnung durchgeführt werden. Sie können nur jene Investitionen abrechnen, die im Förderungsvertrag stehen.