Verpflichtung für Unternehmer Schriftstücke entgegenzunehmen

Ab 1.1.2020 sind Unternehmer verpflichtet an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Es gibt jedoch folgende Ausnahmen:

  • Kleinunternehmer iSd UstG – Also jene Unernehmer, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
  • Unternehmer, die nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen oder über einen Internet-Anschluss verfügen

Wenn Sie als Unternehmer FinanzOnline Teilnehmer sind, dann haben sie bereits im Juli 2019 ein Info-Schreiben zur eZustellung erhalten. Was Sie nun zu tun haben ist davon abhängig, ob bereits eine E-Mail Adresse im FinanzOnline hinterlegt ist. Wurde bereits eine E-Mail-Adresse hinterlegt, wird diese automatisch in das Unternehmensserviceportal übertragen. Optional können Sie bereits seit 1.12.2019 eine Mail-Adresse hinterlegen. Natürlich muss dafür Ihr Unternehmen im Unternehmensserviceportal registriert werden!

Zu guter Letzt muss im Unternehmensserviceportal „MeinPostkorb“ freigeschalten werden. „Mein Postkorb“ ist ein elektrischer Postkasten für Unternehmer. Dieser Postkarten verständigt Sie dann automatisch per E-Mail, sobald ein neues Dokument zur Abholung bereitliegt. „MeinPostkorb“ informiert Sie auch, wenn Ihnen FinanzOnline ein neues Schriftstück zustellt.

Tipp: Wenn Sie auf Urlaub sind können Sie in „MeinPostkorb“ einen Abwesenheitsassistenten aktivieren. Dadurch gelten Dokumente in der Zeit Ihrer Absesenheit als noch nicht zugestellt.