Prüfung des Registrierkassen-Jahresbelegs

Alle Jahre wieder… kommt nicht nur das Christkind! Auch für 2019 ist der Jahresbeleg Ihrer Registrierkasse zu erstellen und zu prüfen. Falls Sie eine vollautomatische Registrierkasse haben, führt diese den Vorgang automatisch aus. Falls nicht muss der Jahresbeleg laut Bedienungsanleitung erstellt werden und bis 15. Februar des Folgejahres mittels Handy-App überprüft werden.